Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag erneut die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Fürs Tennis bedeutet dies: Alle sportlichen Aktivitäten in Innenräumen sind ab Montag, 20. Dezember nur noch für geimpfte und genesene Personen (2G) möglich. Diese Regelung gilt nur für Personen über 16 Jahren.
Zusätzlich gilt an diesen Orten eine Maskenpflicht, jedoch mit einigen Ausnahmen.
Der Vorstand des TC Maur musste entscheiden, ob mit Maske gespielt werden soll oder ob nur mit gültigem Testzertifikat (2G+), dafür ohne Maske, gespielt werden kann. Gemäss BAG dürfen sich die beiden Varianten «2G+» und «2G mit Maske» nicht mischen. 2G+ bedeutet „genesen oder geimpft UND getestet“ oder man hat ein Impf- oder Genesungszertifikat nicht älter als 120 Tage. Da nicht alle unserer Winterplatzmieter die Möglichkeit hatten, sich bereits ein drittes Mal impfen zu lassen, haben wir uns entschlossen, bis zum Ende Januar die Variante „Maskenpflicht“ zu wählen. Je nach dem Folgeentscheid des Bundes wird dann ab 1. Februar die 2G+ Regel umgesetzt.
Schutzkonzept 13.1 gültig ab 20.12.2021
FAQ zum Schutzkonzept 13.1