Die am Freitag vom Bundesrat beschlossenen Corona-Massnahmen haben auch gewisse Auswirkungen auf den Tennissport und somit auf unser Wintertennis im TC Maur. Hier der aktuelle Überblick für die ab Montag, 6. Dezember 2021, geltenden Regeln.
Für alle sportlichen Aktivitäten in Innenräumen gilt neu eine generelle Zertifikatspflicht für alle Personen, die älter als 16 Jahre sind. Wir haben bis heute die vom Bund definierten Ausnahmen für die sogenannt «regelmässig trainierenden beständigen Gruppen» zugelassen. Diese Möglichkeit entfällt nun. Neben den Unter-16-Jährigen gilt einzig noch eine Ausnahme für angestellte Mitarbeitende, also für Trainer:innen und Tennislehrer:innen.
- Generelle Zertifikatspflicht für Über-16-Jährige für das Tennisspielen in der Halle, keine Ausnahmen mehr für Fixplätze oder für Trainingsgruppen.
- Einzige Ausnahme sind angestellte Trainer:innen (Selbständigerwerbende müssen neu über ein gültiges Zertifikat verfügen).
- Es müssen neu zwingend alle Kontaktdaten erhoben werden (bisher nur bei der Möglichkeit enger Kontakte)
Was bedeutet dies für die Fixplatzmieter?
- Alle Fixplatzspieler müssen zeitnah – vor ihrer nächsten Platzbelegung – eine Kopie ihres Impf- oder Genesen-Zertifikats mit Angabe des Spieltages inklusive der Spielzeit per E-Mail an wintertennis@tcmaur.ch senden. Wichtig – das Zertifikat und einen Ausweis trotzdem immer auf den Platz mitnehmen!
Der Fixplatzmieter ist vor Spielbeginn für die Kontrolle verantwortlich oder kann – wenn er selber nicht vor Ort ist, die Kontrolle einem anderen Spieler entsprechend delegieren. Spieler, die nicht über ein Impf- oder Genesen Zertifikat verfügen, müssen einen gültigen negativen Test vorweisen. - Der Fixplatzmieter muss die Kontaktdaten der eingesetzten Spieler 14 Tage lang aufbewahren.
Was bedeutet dies für Einzelplatzbuchungen?
- Alle Buchungen sind erst gültig, wenn im Vorfeld ein gültiges Zertifikat per E-Mail an wintertennis@tcmaur.ch gesendet wurde.
- Bei der Buchung müssen im Bemerkungsfeld die Namen und Telefonnummern aller weiteren Spieler angegeben werden.
- Geimpfte Spieler, die regelmässig eine Einzelstunde buchen, müssen das Zertifikat nur einmal senden. Die negativen Testzertifikate müssen immer im Vorfeld gesendet und mitgeführt werden.
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Erfolgt der Nachweis nicht rechtzeitig vor Spielbeginn, so ist der Spieler in unserer Traglufthalle nicht zutritts- und spielberechtigt.
Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen
Sowohl beim Zutritt in die Halle, als auch im Clubhaus (inklusive Garderobe) muss eine Maske getragen werden. Der Zutritt zum Clubhaus ist nur Personen mit gültigem COVID Zertifikat (3G) gestattet.
Wir hoffen sehr, dass unsere Wintertennisspieler diese Verantwortung mit uns tragen und ihren Beitrag zu einem reibungslosen und korrekten Ablauf leisten. Nur mit eurer Hilfe dürfen wir den Wintertennisbetrieb aufrecht erhalten. Vielen Dank für eure Mithilfe und euer Verständnis.
Zusammenfassung aller vom Bund erlassenen Massnahmen ab dem 6. Dezember 2021