Basierend auf den Vorgaben von Bund und Kanton Zürich zum Schutz vor dem Corona-Virus wird unsere GV vom 24. März 2021 verschoben, die Gesundheit unserer Mitglieder steht im Vordergrund. Aufgrund der nur langsam vorangehenden Öffnungsplänen des Bundesrats können wir aktuell noch kein neues Datum festlegen. Über den Ersatz-Termin werden wir euch rechtzeitig informieren.
Gemäss unserer Statuten müssen Anträge der Mitglieder an die Generalversammlung dem Vorstand mindestens 30 Tage vor der Generalversammlung schriftlich mitgeteilt werden. Über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste figurieren, kann an der Generalversammlung nicht Beschluss gefasst werden. Bisher sind keine Anträge eingegangen. Aufgrund der Verschiebung wird auch diese Frist entsprechend verlängert.
Die Vorstandsmitglieder bleiben gemäss allgemeinen Regeln grundsätzlich bis zur Durchführung der GV im Amt, das Jahresprogramm und aktuelle News findet Ihr laufend auf unserer Homepage und via Newsletter.