Gemäss den gestern vom Bundesrat beschlossenen schweizweiten Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus bleibt das Tennisspielen weiterhin möglich.
Folgende Massnahmen haben direkten Einfluss auf das Tennis:
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: Für Sportaktivitäten gelten keine Einschränkungen. Gemäss publizierter Verordnung vom Bund dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Wettkämpfe bestreiten. Swiss Tennis klärt diesen Punkt jedoch noch genau ab und wird den Turnierveranstaltern hierzu weitere Informationen liefern.
- Für Personen über 16 Jahren: Sportliche Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen – z.B. auf einem Tennisplatz – in Gruppen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Auf das Tragen von Masken kann verzichtet werden, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Kapazitätsbeschränkungen gelten. Daher empfehlen wir für diese Altersgruppe, wie schon im Frühling, eine Obergrenze von 5 Personen pro Tennisplatz.
- Veranstaltungen (z.B. Tennisturniere) mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt (exkl. Staff oder Wettkampfteilnehmer*Innen). Hierzu gibt es in einigen Kantonen auch strengere Vorgaben (z.B. Solothurn 30 Personen).
- Restauration: An einem Tisch dürfen max. vier Personen sitzen. Ausgenommen sind Familien mit ihren Kindern.
Die Massnahmen gelten unbefristet ab Donnerstag, 29. Oktober 2020.
Weiter wurde die Maskenpflicht ausgeweitet. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Sporteinrichtungen und -betrieben (z.B. Eingangs- und Garderobenräume oder etwa Tribünen) oder Veranstaltungsorten eine Maske getragen werden.
Der Vorstand dankt für euer Verständnis und die Umsetzung.
Weitere Informationen findet ihr direkt auf der Swisstennis-Seite.